Leistungsangebot
Emmaus Mobil befindet sich im Zulassungsverfahren. Nach Erteilung der Zulassung nach § 72 SGB XI werden wir voraussichtlich folgende Leistungen erbringen (Stand: Juli 2026):
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SGB XI — zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei den Mahlzeiten, bei der Bewegung sowie im Haushalt,
- Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, wenn Ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind oder eine Auszeit brauchen,
- Unterstützungsleistungen, die Sie über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen können,
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld.
Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)
- Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel) setzt einen gesonderten Vertrag nach § 132a SGB V voraus, dessen Abschluss wir in einem weiteren Schritt anstreben. Wir informieren an dieser Stelle, sobald wir diese Leistungen anbieten.
Ergänzende Serviceleistungen
- kleine Alltagshilfen wie die Besorgung von Rezepten und Medikamenten,
- Vermittlung weiterer Hilfen, etwa Hausnotruf, Mahlzeitendienste oder Fußpflege.
Wir helfen gerne weiter
Fragen und Antworten
Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dabei behandeln wir Themen wie Rechtslage, Gesundheitsstandard und Unterstützungsmöglichkeiten.
Downloads
Bei vielen Belangen ist es erforderlich, dass Formulare ausgefüllt werden. Wir bieten Ihnen die häufigsten Formulare bereits an dieser Stelle als Download an.
Falls noch Fragen zu unserem mobilen Pflegedienst offen bleiben sollten, stehen wir Ihnen natürlich auch gern telefonisch, sowie per Email zur Verfügung. Alle Infos dazu finden Sie auf unserer Kontaktseite.